SATZUNG & RICHTLINIEN
Die Santor-Stiftung soll ältere Menschen unterstützen:
durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, durch Hilfen bei allen Fragen der ambulanten Versorgung und durch die Förderung von Projekten der Altenhilfe.
Klare Regeln, kompetente Hilfe
Ziel ist es, alten und hilfsbedürftigen Menschen ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Mittel die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Öffentliche Aufgaben sollen dabei nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Der Zuständigkeitsbereich der Stiftung liegt im Land Berlin.
SATZUNG
Präambel
In einer Gesellschaft, in der immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen leben, wachsen die Herausforderungen an die Gemeinschaft und an den Einzelnen. Der Generationenvertrag kann nicht mehr eingehalten werden. Immer weniger Erwerbstätige haben immer mehr Rentner zu finanzieren. Die Renten selbst sind auch nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit in der Regel viel zu niedrig, als dass der gewohnte Lebensstandard gehalten werden könnte. Wer alt ist, sieht sich immer häufiger dem Risiko der Altersarmut ausgesetzt. Wer alt und krank ist, läuft nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen Gefahr, sein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu verlieren.
Diese Menschen will die Santor-Stiftung unterstützen: durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, durch Hilfe bei allen Fragen der ambulanten Versorgung und durch die Förderung von Projekten der Altenhilfe. Ziel ist es, alten und hilfsbedürftigen Menschen ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Mittel Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Die Stifter möchten auf diese Weise etwas von dem an die Gesellschaft zurückgeben, was sie selbst erhalten haben: die finanzielle Möglichkeit, sein Leben im Alter selbst gestalten zu können.
Hier können Sie die Satzung der Santor-Stiftung
DIE SANTOR-STIFTUNG WURDE VON DER BERLINER SENATSVERWALTUNG FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ AM 11.12.2014 OFFIZIELL ANERKANNT.
ANLAGERICHTLINIEN
ANLAGE-RICHTLINIEN
Präambel
Die Santor-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. §§ 51 ff.AO.
Im Bewusstsein seiner Verantwortung für den Erhalt und eine ertragreiche Anlage des Stiftungsvermögens hat der Vorstand der Santor-Stiftung auf der Grundlage einer Empfehlung des Kuratoriums in seiner Sitzung vom 11.03.2015 folgende Verfassung der Richtlinien für die Vermögensverwaltung beschlossen.
1.1. Ziele
Vorrangige Ziele der Anlagestrategie sind die langfristige Erhaltung des Stiftungsvermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Bei der Anlage ist auf eine ausreichende Diversifikation, d.h., Mischung und Streuung der einzelnen Anlageklassen, Einzeltitel und deren Aussteller zu achten.
1.2. Anlageformen und Anlageinstrumente
Folgende Anlageformen und Anlageinstrumente werden bei der Anlage des Vermögens eingesetzt:
1.2.1. Die Anlage des Vermögens erfolgt in Liquidität, Anleihen, Anleihenfonds, Anleihenzertifikate oder sonstigen anleiheähnlichen Wertpapieren (z.B. Floatern, Zerobonds) in allen gängigen Währungen.
1.2.2. Darüber hinaus erfolgt die Anlage in Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikaten oder sonstigen aktienähnlichen Wertpapieren.
1.2.3. Im Aktien- und Anleihensegment erfolgt die Anlage primär in Einzeltiteln. Fonds und Zertifikate können zusätzlich beigemischt werden.
1.2.4. Neben den Anlageklassen Aktien, Anleihen und Liquidität kann in „Andere Anlagen“ investiert werden. Hierzu zählen beispielsweise Rohstoffe, Edelmetalle, Immobilien und Wandelanleihen. Die Anlage erfolgt primär in Fonds und Zertifikaten. Einzelanlagen können zusätzlich beigemischt werden.
1.2.5. Es erfolgt keine Investition in Finanzinstrumente mit Hebelwirkung.
1.3. Anlagerahmen Die Anlage des Vermögens erfolgt in den Anlageklassen Liquidität, Anleihen, Aktien und Andere Anlagen. Im Interesse einer Risikostreuung sollen die Anteile der jeweiligen Anlageklassen abhängig von der aktuellen Kapitalmarktsituation im Rahmen der nachfolgend genannten Bandbreiten gesteuert bzw. gehalten werden:
1.3.1. Liquiditätsanteil: Bandbreite: 0%-100%
1.3.2. Anleihenanteil: Bandbreite: 50%-100%
1.3.3. Aktienanteil: Bandbreite: 0%-40%
1.3.4. Anteil von Anderen Anlagen: Bandbreite: 0%-20%
1.3.5. Referenzwährung des Vermögens ist der Euro. Mindestens 50% des Vermögens werden in der Referenzwährung Euro investiert.
2.1. Stiftungsvorstand
Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist der Stiftungsvorstand verantwortlich.
2.2. Aufgaben des Stiftungsvorstands
Der Stiftungsvorstand entscheidet im Rahmen dieser Richtlinie insbesondere über Struktur und Organisation der Vermögensverwaltung. Darüber hinaus ist der Stiftungsvorstand u.a. zuständig für:
– die Überwachung der Einhaltung der eigenen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Strukturvorgaben
– die regelmäßige Analyse der Anlageformen
– grundlegende Vertragsvereinbarungen
Die Vermögensverwaltung kann im Rahmen einer Eigenverwaltung durch die Stiftung oder durch von der Stiftung beauftragte Dritte erfolgen. Bei der Verwaltung ist auf eine wirtschaftliche Organisationsführung und ein angemessenes Risikomanagement zu achten.
3.1. Gültigkeit
Die Anlagerichtlinien sind zum 12.03.2015 in Kraft getreten und wurden zuletzt am 23.11.2021 geändert. Sie sind für unbestimmte Dauer gültig.
3.2. Überarbeitung
Die Anlagerichtlinien werden mindestens jährlich überprüft und können bei Bedarf jederzeit den eventuellen Marktbedingungen oder Erfordernissen angepasst werden.
Berlin, den 23.11.2021
Susanne Kaiser-Rossmann
Dr. Torsten Rossmann
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FÖRDERRICHTLINIEN
FÖRDERRICHTLINIEN
„In einer Gesellschaft, in der immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen leben, wachsen die Herausforderungen an die Gemeinschaft und an den Einzelnen.“
„Wer alt und krank ist, läuft nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen Gefahr, sein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu verlieren.“
„Die Stifter möchten auf diese Weise etwas von dem an die Gesellschaft zurückgeben, was sie selbst erhalten haben: die finanzielle Möglichkeit, sein Leben im Alter selbst gestalten zu können.“
Die Santor-Stiftung soll ältere Menschen durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, durch Hilfen bei allen Fragen der ambulanten Versorgung und durch die Förderung von Projekten der Altenhilfe unterstützen. Ziel ist es, alten und hilfsbedürftigen Menschen ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Mittel die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“
Öffentliche Aufgaben sollen dabei nicht ersetzt, sondern ergänzt werden.
Der Zuständigkeitsbereich der Stiftung liegt im Land Berlin.
- Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen von bedürftigen älteren Menschen, indem diesen Personen Wohnraum preisgünstig zur Verfügung gestellt wird;
- Hilfe zur Herstellung, Beschaffung und zur Erhaltung von Wohnraum, der altersgerechten Bedürfnissen entspricht;
- Beratung in allen Fragen der ambulanten Versorgung und der vorübergehenden Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient;
- Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Altersarmut, Einsamkeit im Alter und altengerechtem Wohnen;
- weitere Projekte, die der ambulanten Betreuung älterer Menschen im Sinne der Altenhilfe dienen.
Personenbezogene Anträge können formlos, aber schriftlich gestellt werden und sollten folgende Angaben beinhalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Darstellung der persönlichen Situation
- Offenlegung der finanziellen Situation
- Förderbedarf
- Höhe der Gesamtkosten
- Betrag der gewünschten Zuwendung
- Warum meinen Sie, dass die Santor-Stiftung Sie unterstützen soll?
Projektbezogene Anträge können formlos, aber schriftlich gestellt werden und sollten folgende Angaben beinhalten:
- Daten zum Antragsteller
- Ziel und Zweck des Projektes
- Zielgruppe
- Zeitplan
- Kosten
- Höhe der beantragten Förderung
- Wurden für dieses Projekt weitere Förderanträge gestellt? Wenn ja, wo?
- Warum meinen Sie, dass die Santor-Stiftung Ihr Projekt unterstützen soll?
- Nachhaltigkeit
Das Projekt ist längerfristig (möglichst über sechs Monate) angelegt und ermöglicht in dieser Zeit regelmäßige und verlässliche Angebote an die Teilnehmer. - Erfahrung
Der Antragsteller kann Erfahrungen in der Durchführung von Projekten in der Altenhilfe nachweisen und beauftragt qualifizierte und praxiserfahrene Projektleiter. - Zielgruppennähe
Das Erreichen der Zielgruppe ist z.B. gesichert durch bereits bestehende direkte Kontakte zu potenziellen Teilnehmern oder verbindlichen Kooperationspartnern im Stadtteil, die diesen Kontakt herstellen können. - Innovationscharakter
Das Projekt lässt Phantasie, Originalität und Ideenreichtum erkennen. - Netzwerkbildung
Das Projekt knüpft an im Stadtteil bestehende Netzwerke an und/oder fördert die Netzwerkbildung in seiner Umgebung. - Multiplizierbarkeit
Die Projektleitung ist offen und bereit, ihre Erfahrungen an Institutionen, Vereine etc. mit ähnlichen Projektideen in anderen Stadtteilen weiterzugeben und diese ggf. zu beraten. So wird die Nachahmung des Projektkonzeptes durch Dritte gefördert. - Evaluation
Es werden konkrete Maßnahmen zur Feststellung des Projekterfolges ergriffen. - Identifikation
Die Santor-Stiftung ist erkennbarer Förderer des Projekts. Die Förderung durch die Santor-Stiftung wird über die Öffentlichkeitsarbeit des Projektträgers kommuniziert.
- Einzelpersonen, die nicht im Land Berlin leben
- Kostendeckung von GEZ-Gebühren, Wohnnebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
- dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
- Antragsteller von kirchlichen Institutionen
- Studienstipendien, Reisekosten und Studienaufenthalte
- Öffentliche Aufgaben im Sinne der Altenhilfe und der Sozialgesetzgebung
- Projekte, deren Zielgruppe außerhalb des Landes Berlin liegen
- Projekte mit kommerzieller Orientierung
- Projekte mit parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung
- ausschließliche Finanzierung von administrativen Kosten (Reisekosten, Druckkosten, Werbung etc.)
- Defiziterstattung laufender Projekte
- Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich möglich, wenn uns Relevanz, Originalität und Aufmerksamkeitsstärke überzeugen.
Der Förderbetrag ist im Einzelnen mit der Santor-Stiftung abzustimmen.
Einzelförderungen können kontinuierlich bis zu einer jährlichen Summe x ab April 2016 gewährt werden.
Projektförderungen werden ab dem April 2016 bis zu einer Summe x für zusätzliche Personalkosten und projektbezogene Sachkosten verwendet. Ein kleiner Eigenanteil ist nachzuweisen. Die maximale Laufzeit des Fördervertrags beträgt ein Jahr.
Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag auf Förderung mit den Förderrichtlinien der Santor-Stiftung übereinstimmt, können Sie sich auch telefonisch beraten lassen.
Kontakt:
Susanne Kaiser-Rossmann, Vorstandsvorsitzende, Telefon: 030/84418490
Antragsadresse
Anträge sind zu richten an den:
Vorstand der Santor-Stiftung
Susanne Kaiser-Rossmann
Buchsweilerstraße 4
14195 Berlin
vorstand@santor-stiftung.com
Wir bitten Sie, uns ausschließlich Anträge zu senden, deren Inhalt und Struktur mit den Förderrichtlinien der Santor-Stiftung übereinstimmen.
Wir bemühen uns, eingegangene Anträge innerhalb von acht Wochen zu bearbeiten. Selbstverständlich werden alle Angaben streng vertraulich behandelt.
Wir behalten uns als unabhängige Stiftung vor, im eigenen und freien Ermessen über die bei uns eingegangenen Förderanfragen zu entscheiden. Diese Freiheit in der Entscheidung ist elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung privaten Rechts.
Die Santor-Stiftung behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanfragen jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu verändern. Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen allein der Transparenz unserer Tätigkeit. Hieraus lassen sich keine Ansprüche – gleich welcher Art – gegen die Santor-Stiftung herleiten.
Berlin, den 15.06.2015
Susanne Kaiser-Rossmann
Dr. Torsten Rossmann