Santor Stiftung

Förderung und Beratung für altersgerechtes Wohnen

Santor Stiftung

Förderung und Beratung für altersgerechtes Wohnen

SATZUNG & RICHTLINIEN

Die Santor-Stiftung soll ältere Menschen unterstützen:
durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, durch Hilfen bei allen Fragen der ambulanten Versorgung und durch die Förderung von Projekten der Altenhilfe.

Klare Regeln, kompetente Hilfe

Ziel ist es, alten und hilfsbedürftigen Menschen ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Mittel die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Öffentliche Aufgaben sollen dabei nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Der Zuständigkeitsbereich der Stiftung liegt im Land Berlin.

SATZUNG

Präambel

In einer Gesellschaft, in der immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen leben, wachsen die Herausforderungen an die Gemeinschaft und an den Einzelnen. Der Generationenvertrag kann nicht mehr eingehalten werden. Immer weniger Erwerbstätige haben immer mehr Rentner zu finanzieren. Die Renten selbst sind auch nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit in der Regel viel zu niedrig, als dass der gewohnte Lebensstandard gehalten werden könnte. Wer alt ist, sieht sich immer häufiger dem Risiko der Altersarmut ausgesetzt. Wer alt und krank ist, läuft nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen Gefahr, sein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu verlieren.

Diese Menschen will die Santor-Stiftung unterstützen: durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, durch Hilfe bei allen Fragen der ambulanten Versorgung und durch die Förderung von Projekten der Altenhilfe. Ziel ist es, alten und hilfsbedürftigen Menschen ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Mittel Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Die Stifter möchten auf diese Weise etwas von dem an die Gesellschaft zurückgeben, was sie selbst erhalten haben: die finanzielle Möglichkeit, sein Leben im Alter selbst gestalten zu können.

Hier können Sie die Satzung der Santor-Stiftung

DIE SANTOR-STIFTUNG WURDE VON DER BERLINER SENATSVERWALTUNG FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ AM 11.12.2014 OFFIZIELL ANERKANNT.

ANLAGERICHTLINIEN

Präambel

Die Santor-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. §§ 51 ff.AO.

Im Bewusstsein seiner Verantwortung für den Erhalt und eine ertragreiche Anlage des Stiftungsvermögens hat der Vorstand der Santor-Stiftung auf der Grundlage einer Empfehlung des Kuratoriums in seiner Sitzung vom 11.03.2015 folgende Verfassung der Richtlinien für die Vermögensverwaltung beschlossen.

[vc_row][vc_column][mk_fancy_title tag_name=”h1″ color=”#353535″ size=”28″ force_font_size=”true” size_phone=”24″ font_weight=”400″ txt_transform=”capitalize” letter_spacing=”1″ margin_bottom=”0″ font_family=”none” align=”center”]

SATZUNG & RICHTLINIEN

[/mk_fancy_title][vc_column_text margin_bottom=”40″ css=”.vc_custom_1524817460354{margin-bottom: 0px !important;}”]

Die Santor-Stiftung soll ältere Menschen unterstützen: durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, durch Hilfen bei allen Fragen der ambulanten Versorgung und durch die Förderung von Projekten der Altenhilfe.

[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=”1/2″][vc_single_image image=”184″ img_size=”555×346″][/vc_column][vc_column width=”1/2″][vc_column_text css=”.vc_custom_1524816903969{margin-bottom: 0px !important;}”]Klare Regeln, kompetente Hilfe Ziel ist es, alten und hilfsbedürftigen Menschen ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Mittel die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Öffentliche Aufgaben sollen dabei nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Der Zuständigkeitsbereich der Stiftung liegt im Land Berlin.[/vc_column_text][mk_button dimension=”two” size=”medium” letter_spacing=”1″ url=”#Kontaktfeld” margin_bottom=”20″ margin_right=”0″ bg_color=”#f2660e”]Kontaktieren Sie uns [/mk_button][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][mk_padding_divider][/vc_column][/vc_row][mk_page_section bg_color=”#efefef” padding_bottom=”30″ sidebar=”sidebar-1″][vc_column][mk_fancy_title margin_top=”50″ margin_bottom=”0″ font_family=”none”]

SATZUNG

[/mk_fancy_title][vc_column_text css=”.vc_custom_1524817527945{margin-bottom: 0px !important;}”]Präambel In einer Gesellschaft, in der immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen leben, wachsen die Herausforderungen an die Gemeinschaft und an den Einzelnen. Der Generationenvertrag kann nicht mehr eingehalten werden. Immer weniger Erwerbstätige haben immer mehr Rentner zu finanzieren. Die Renten selbst sind auch nach jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit in der Regel viel zu niedrig, als dass der gewohnte Lebensstandard gehalten werden könnte. Wer alt ist, sieht sich immer häufiger dem Risiko der Altersarmut ausgesetzt. Wer alt und krank ist, läuft nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen Gefahr, sein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu verlieren. Diese Menschen will die Santor-Stiftung unterstützen: durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, durch Hilfe bei allen Fragen der ambulanten Versorgung und durch die Förderung von Projekten der Altenhilfe. Ziel ist es, alten und hilfsbedürftigen Menschen ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Mittel Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Stifter möchten auf diese Weise etwas von dem an die Gesellschaft zurückgeben, was sie selbst erhalten haben: die finanzielle Möglichkeit, sein Leben im Alter selbst gestalten zu können. Hier können Sie die Satzung der Santor-Stiftung[/vc_column_text][mk_button dimension=”two” size=”medium” letter_spacing=”1″ url=”https://www.santorstiftung.de/wp-content/uploads/2018/08/santor-stiftung_satzung.pdf” margin_bottom=”20″ margin_right=”0″ bg_color=”#f2660e”]Als PDF herunterladen[/mk_button][/vc_column][/mk_page_section][mk_page_section bg_image=”https://www.santorstiftung.de/wp-content/uploads/2018/04/santor-stiftung-wohnraum-senioren-berlin.jpg” bg_repeat=”no-repeat” bg_stretch=”true” min_height=”300″ js_vertical_centered=”true” padding_top=”0″ padding_bottom=”20″ visibility=”hidden-sm” sidebar=”sidebar-1″][vc_column width=”2/3″][mk_fancy_title color=”#6c7275″ size=”30″ margin_top=”20″ margin_bottom=”0″ font_family=”none” responsive_align=”left”]

DIE SANTOR-STIFTUNG WURDE VON DER BERLINER SENATSVERWALTUNG FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ AM 11.12.2014 OFFIZIELL ANERKANNT.

[/mk_fancy_title][mk_button dimension=”two” size=”medium” letter_spacing=”1″ url=”#Kontaktfeld” align=”center” margin_bottom=”20″ margin_right=”0″ bg_color=”#f2660e”]Kontaktieren Sie uns [/mk_button][/vc_column][vc_column width=”1/3″][/vc_column][/mk_page_section][mk_page_section bg_image=”https://www.santorstiftung.de/wp-content/uploads/2018/04/santor-stiftung-wohnraum-senioren-berlin.jpg” bg_repeat=”no-repeat” bg_stretch=”true” min_height=”300″ js_vertical_centered=”true” padding_top=”0″ padding_bottom=”20″ visibility=”visible-sm” sidebar=”sidebar-1″][vc_column width=”2/3″][mk_fancy_title color=”#6c7275″ size=”25″ margin_top=”20″ margin_bottom=”0″ font_family=”none” responsive_align=”left”]

DIE SANTOR-STIFTUNG WURDE VON DER BERLINER SENATSVERWALTUNG FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ AM 11.12.2014 OFFIZIELL ANERKANNT.

[/mk_fancy_title][mk_button dimension=”two” size=”medium” letter_spacing=”1″ url=”#Kontaktfeld” align=”center” margin_bottom=”20″ margin_right=”0″ bg_color=”#f2660e”]Kontaktieren Sie uns [/mk_button][/vc_column][vc_column width=”1/3″][/vc_column][/mk_page_section][mk_page_section bg_color=”#efefef” sidebar=”sidebar-1″][vc_column][mk_fancy_title margin_top=”50″ font_family=”none” visibility=”hidden-sm”]

ANLAGERICHTLINIEN

[/mk_fancy_title][mk_fancy_title margin_top=”50″ font_family=”none” visibility=”visible-sm”]

ANLAGE-RICHTLINIEN

[/mk_fancy_title][vc_column_text css=”.vc_custom_1525081379528{margin-bottom: 20px !important;}”]Präambel Die Santor-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S.d. §§ 51 ff.AO.

Im Bewusstsein seiner Verantwortung für den Erhalt und eine ertragreiche Anlage des Stiftungsvermögens hat der Vorstand der Santor-Stiftung auf der Grundlage einer Empfehlung des Kuratoriums in seiner Sitzung vom 11.03.2015 folgende Verfassung der Richtlinien für die Vermögensverwaltung beschlossen.

[/vc_column_text][vc_tta_accordion style=”modern” c_icon=”chevron” active_section=”6″ collapsible_all=”true”][vc_tta_section title=”Anlagestrategien” tab_id=”1525080830639-869f07a3-5150″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525079298186{margin-bottom: 0px !important;}”]1.1. Ziele Vorrangige Ziele der Anlagestrategie sind die langfristige Erhaltung des Stiftungsvermögens durch eine Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Risikomischung und die Erzielung laufender Zins- und Ausschüttungserträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks. Bei der Anlage ist auf eine ausreichende Diversifikation, d.h., Mischung und Streuung der einzelnen Anlageklassen, Einzeltitel und deren Aussteller zu achten. 1.2. Anlageformen und Anlageinstrumente Folgende Anlageformen und Anlageinstrumente werden bei der Anlage des Vermögens eingesetzt: 1.2.1. Die Anlage des Vermögens erfolgt in Liquidität, Anleihen, Anleihenfonds, Anleihenzertifikate oder sonstigen anleiheähnlichen Wertpapieren (z.B. Floatern, Zerobonds) in allen gängigen Währungen. 1.2.2. Darüber hinaus erfolgt die Anlage in Aktien, Aktienfonds, Aktienzertifikaten oder sonstigen aktienähnlichen Wertpapieren. 1.2.3. Im Aktien- und Anleihensegment erfolgt die Anlage primär in Einzeltiteln. Fonds und Zertifikate können zusätzlich beigemischt werden. 1.2.4. Neben den Anlageklassen Aktien, Anleihen und Liquidität kann in “Andere Anlagen” investiert werden. Hierzu zählen beispielsweise Rohstoffe, Edelmetalle, Immobilien und Wandelanleihen. Die Anlage erfolgt primär in Fonds und Zertifikaten. Einzelanlagen können zusätzlich beigemischt werden. 1.2.5. Es erfolgt keine Investition in Finanzinstrumente mit Hebelwirkung. 1.3. Anlagerahmen Die Anlage des Vermögens erfolgt in den Anlageklassen Liquidität, Anleihen, Aktien und Andere Anlagen. Im Interesse einer Risikostreuung sollen die Anteile der jeweiligen Anlageklassen abhängig von der aktuellen Kapitalmarktsituation im Rahmen der nachfolgend genannten Bandbreiten gesteuert bzw. gehalten werden: 1.3.1. Liquiditätsanteil: Bandbreite: 0%-100% 1.3.2. Anleihenanteil: Bandbreite: 50%-100% 1.3.3. Aktienanteil: Bandbreite: 0%-40% 1.3.4. Anteil von Anderen Anlagen: Bandbreite: 0%-20% 1.3.5. Referenzwährung des Vermögens ist der Euro. Mindestens 50% des Vermögens werden in der Referenzwährung Euro investiert.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Organisation der Vermögensverwaltung” tab_id=”1525080830688-98aa5cb4-d95b”][vc_column_text css=”.vc_custom_1525079399163{margin-bottom: 0px !important;}”]2.1. Stiftungsvorstand Für die Verwaltung des Stiftungsvermögens ist der Stiftungsvorstand verantwortlich. 2.2. Aufgaben des Stiftungsvorstands Der Stiftungsvorstand entscheidet im Rahmen dieser Richtlinie insbesondere über Struktur und Organisation der Vermögensverwaltung. Darüber hinaus ist der Stiftungsvorstand u.a. zuständig für: – die Überwachung der Einhaltung der eigenen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Strukturvorgaben – die regelmäßige Analyse der Anlageformen – grundlegende Vertragsvereinbarungen Die Vermögensverwaltung kann im Rahmen einer Eigenverwaltung durch die Stiftung oder durch von der Stiftung beauftragte Dritte erfolgen. Bei der Verwaltung ist auf eine wirtschaftliche Organisationsführung und ein angemessenes Risikomanagement zu achten.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Gültigkeit und Überarbeitung der Anlage­richtlinie” tab_id=”1525080964991-42de26f7-94d7″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525079465753{margin-bottom: 0px !important;}”]3.1. Gültigkeit Die Anlagerichtlinien sind zum 12.03.2015 in Kraft getreten und wurden zuletzt am 23.11.2021 geändert. Sie sind für unbestimmte Dauer gültig. 3.2. Überarbeitung Die Anlagerichtlinien werden mindestens jährlich überprüft und können bei Bedarf jederzeit den eventuellen Marktbedingungen oder Erfordernissen angepasst werden. Berlin, den 23.11.2021 Susanne Kaiser-Rossmann Dr. Torsten Rossmann[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][mk_padding_divider size=”20″][/vc_column][/mk_page_section][mk_page_section vertical_align=”bottom” bg_image=”https://www.santorstiftung.de/wp-content/uploads/2018/04/santor-stiftung-1.jpg” bg_position=”left center” bg_repeat=”no-repeat” bg_stretch=”true” min_height=”300″ js_vertical_centered=”true” padding_top=”0″ padding_bottom=”0″ sidebar=”sidebar-1″][vc_column width=”2/3″][mk_fancy_title color=”#6c7275″ size=”30″ margin_top=”20″ margin_bottom=”0″ font_family=”none”]

WIR UNTERSTÜTZEN SIE UND WIR FÖRDERN IHRE PROJEKTE. KOMPETENT. TRANSPARENT. UND VOR ALLEM: UNKOMPLIZIERT.

[/mk_fancy_title][mk_button dimension=”two” size=”medium” letter_spacing=”1″ url=”#Kontaktfeld” align=”center” margin_bottom=”20″ margin_right=”0″ bg_color=”#f2660e”]Kontaktieren Sie uns [/mk_button][/vc_column][vc_column width=”1/3″][/vc_column][/mk_page_section][mk_page_section bg_color=”#efefef” border_color=”#efefef” bg_stretch=”true” video_color_mask=”#efefef” padding_bottom=”0″ sidebar=”sidebar-1″][vc_column][mk_fancy_title margin_top=”50″ font_family=”none”]

FÖRDER­RICHTLINIEN

[/mk_fancy_title][vc_tta_accordion style=”modern” c_icon=”chevron” active_section=”9″ collapsible_all=”true”][vc_tta_section title=”Zu unserem Selbst­verständnis” tab_id=”1525080533362-d1981a89-d6d3″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525080573795{margin-bottom: 0px !important;}”]„In einer Gesellschaft, in der immer mehr ältere und immer weniger jüngere Menschen leben, wachsen die Herausforderungen an die Gemeinschaft und an den Einzelnen.“ „Wer alt und krank ist, läuft nicht zuletzt auch aus finanziellen Gründen Gefahr, sein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung zu verlieren.“ „Die Stifter möchten auf diese Weise etwas von dem an die Gesellschaft zurückgeben, was sie selbst erhalten haben: die finanzielle Möglichkeit, sein Leben im Alter selbst gestalten zu können.“[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Zielsetzung” tab_id=”1525080533457-079f9939-6c47″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525080590935{margin-bottom: 0px !important;}”]Die Santor-Stiftung soll ältere Menschen durch finanzielle Zuwendungen zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation, durch Hilfen bei allen Fragen der ambulanten Versorgung und durch die Förderung von Projekten der Altenhilfe unterstützen. Ziel ist es, alten und hilfsbedürftigen Menschen ungeachtet ihrer eigenen finanziellen Mittel die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“ Öffentliche Aufgaben sollen dabei nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Der Zuständigkeitsbereich der Stiftung liegt im Land Berlin.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Konkrete Ziele” tab_id=”1525080533519-ae4c6a5e-7267″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525080609639{margin-bottom: 0px !important;}”]
  • Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen von bedürftigen älteren Menschen, indem diesen Personen Wohnraum preisgünstig zur Verfügung gestellt wird;
  • Hilfe zur Herstellung, Beschaffung und zur Erhaltung von Wohnraum, der altersgerechten Bedürfnissen entspricht;
  • Beratung in allen Fragen der ambulanten Versorgung und der vorübergehenden Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung alter Menschen dient;
  • Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Altersarmut, Einsamkeit im Alter und altengerechtem Wohnen;
  • weitere Projekte, die der ambulanten Betreuung älterer Menschen im Sinne der Altenhilfe dienen.
[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Antrag­stellung” tab_id=”1525080614580-78994d29-6076″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525080645971{margin-bottom: 0px !important;}”]Personenbezogene Anträge können formlos, aber schriftlich gestellt werden und sollten folgende Angaben beinhalten:
  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Darstellung der persönlichen Situation
  • Offenlegung der finanziellen Situation
  • Förderbedarf
  • Höhe der Gesamtkosten
  • Betrag der gewünschten Zuwendung
  • Warum meinen Sie, dass die Santor-Stiftung Sie unterstützen soll?
Projektbezogene Anträge können formlos, aber schriftlich gestellt werden und sollten folgende Angaben beinhalten:
  • Daten zum Antragsteller
  • Ziel und Zweck des Projektes
  • Zielgruppe
  • Zeitplan
  • Kosten
  • Höhe der beantragten Förderung
  • Wurden für dieses Projekt weitere Förderanträge gestellt? Wenn ja, wo?
  • Warum meinen Sie, dass die Santor-Stiftung Ihr Projekt unterstützen soll?
[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Bei Projekt­förderung legen wir Wert auf:” tab_id=”1525080616003-c09849ac-3c82″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525080673187{margin-bottom: 0px !important;}”]
  • Nachhaltigkeit Das Projekt ist längerfristig (möglichst über sechs Monate) angelegt und ermöglicht in dieser Zeit regelmäßige und verlässliche Angebote an die Teilnehmer.
  • Erfahrung Der Antragsteller kann Erfahrungen in der Durchführung von Projekten in der Altenhilfe nachweisen und beauftragt qualifizierte und praxiserfahrene Projektleiter.
  • Zielgruppennähe Das Erreichen der Zielgruppe ist z.B. gesichert durch bereits bestehende direkte Kontakte zu potenziellen Teilnehmern oder verbindlichen Kooperationspartnern im Stadtteil, die diesen Kontakt herstellen können.
  • Innovationscharakter Das Projekt lässt Phantasie, Originalität und Ideenreichtum erkennen.
  • Netzwerkbildung Das Projekt knüpft an im Stadtteil bestehende Netzwerke an und/oder fördert die Netzwerkbildung in seiner Umgebung.
  • Multiplizierbarkeit Die Projektleitung ist offen und bereit, ihre Erfahrungen an Institutionen, Vereine etc. mit ähnlichen Projektideen in anderen Stadtteilen weiterzugeben und diese ggf. zu beraten. So wird die Nachahmung des Projektkonzeptes durch Dritte gefördert.
  • Evaluation Es werden konkrete Maßnahmen zur Feststellung des Projekterfolges ergriffen.
  • Identifikation Die Santor-Stiftung ist erkennbarer Förderer des Projekts. Die Förderung durch die Santor-Stiftung wird über die Öffentlichkeitsarbeit des Projektträgers kommuniziert.
[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=” Keine Förderung ist möglich für:” tab_id=”1525080617239-efc1f243-fdb6″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525080697544{margin-bottom: 0px !important;}”]
  • Einzelpersonen, die nicht im Land Berlin leben
  • Kostendeckung von GEZ-Gebühren, Wohnnebenkosten (Strom, Wasser, Heizung)
  • dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse
  • Antragsteller von kirchlichen Institutionen
  • Studienstipendien, Reisekosten und Studienaufenthalte
  • Öffentliche Aufgaben im Sinne der Altenhilfe und der Sozialgesetzgebung
  • Projekte, deren Zielgruppe außerhalb des Landes Berlin liegen
  • Projekte mit kommerzieller Orientierung
  • Projekte mit parteipolitischer oder religiöser Ausrichtung
  • ausschließliche Finanzierung von administrativen Kosten (Reisekosten, Druckkosten, Werbung etc.)
  • Defiziterstattung laufender Projekte
  • Eine Ausnahmeregelung ist grundsätzlich möglich, wenn uns Relevanz, Originalität und Aufmerksamkeitsstärke überzeugen.
[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Höhe und Verwendung der Förder­summe und Dauer der Förderung” tab_id=”1525080622047-659ae44e-26b9″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525080721919{margin-bottom: 0px !important;}”]Der Förderbetrag ist im Einzelnen mit der Santor-Stiftung abzustimmen. Einzelförderungen können kontinuierlich bis zu einer jährlichen Summe x ab April 2016 gewährt werden. Projektförderungen werden ab dem April 2016 bis zu einer Summe x für zusätzliche Personalkosten und projektbezogene Sachkosten verwendet. Ein kleiner Eigenanteil ist nachzuweisen. Die maximale Laufzeit des Fördervertrags beträgt ein Jahr. Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag auf Förderung mit den Förderrichtlinien der Santor-Stiftung übereinstimmt, können Sie sich auch telefonisch beraten lassen. Kontakt: Susanne Kaiser-Rossmann, Vorstandsvorsitzende, Telefon: 030/84418490 Antragsadresse Anträge sind zu richten an den: Vorstand der Santor-Stiftung Susanne Kaiser-Rossmann Buchsweilerstraße 4 14195 Berlin vorstand@santor-stiftung.com Wir bitten Sie, uns ausschließlich Anträge zu senden, deren Inhalt und Struktur mit den Förderrichtlinien der Santor-Stiftung übereinstimmen.[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=” Entscheidung über die Antrags­stellung” tab_id=”1525080625704-c51f71b7-8bb4″][vc_column_text css=”.vc_custom_1525080744560{margin-bottom: 0px !important;}”]Wir bemühen uns, eingegangene Anträge innerhalb von acht Wochen zu bearbeiten. Selbstverständlich werden alle Angaben streng vertraulich behandelt. Wir behalten uns als unabhängige Stiftung vor, im eigenen und freien Ermessen über die bei uns eingegangenen Förderanfragen zu entscheiden. Diese Freiheit in der Entscheidung ist elementarer Bestandteil unserer Tätigkeit als gemeinnützige Stiftung privaten Rechts. Die Santor-Stiftung behält sich vor, ihre Bereitschaft zur Entgegennahme von Förderanfragen jederzeit zu widerrufen oder ihre Förderrichtlinien zu verändern. Die in diesen Förderrichtlinien niedergelegten Grundsätze dienen allein der Transparenz unserer Tätigkeit. Hieraus lassen sich keine Ansprüche – gleich welcher Art – gegen die Santor-Stiftung herleiten. Berlin, den 15.06.2015 Susanne Kaiser-Rossmann Dr. Torsten Rossmann[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_accordion][/vc_column][/mk_page_section][mk_page_section bg_color=”#efefef” border_color=”#efefef” bg_stretch=”true” video_color_mask=”#efefef” min_height=”1″ padding_top=”0″ padding_bottom=”0″ section_id=”Kontaktfeld” sidebar=”sidebar-1″][vc_column][/vc_column][/mk_page_section]
Scroll to top